„Wer fragt, ist ein Narr für eine Minute. Wer nicht fragt, ist ein Narr sein Leben lang.“ (Konfuzius 551 v. Chr. – 479 v. Chr.)
Häufig gestellte Fragen
Wird die Behandlung von meiner Krankenkasse/ -versicherung übernommen?
- In der Regel erstatten die privaten Krankenversicherungen die Kosten der Behandlungen. Derzeit übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen osteopathische Behandlungen leider nicht.
Wie viel kostet eine Behandlung?
- Die Kosten richten sich nach der privaten Gebührenverordnung für Heilbehandlungen und nach der Dauer der Behandlung.
Wie oft muss ich behandelt werden, um eine Besserung zu verspüren?
- Bei akuten Beschwerden nach Unfällen, Verletzungen reichen meist schon 1–2 Sitzungen aus. Bei chronischen Beschwerden ist ein Therapieplan notwendig. Sollte nach 4–5 Sitzungen keine deutlich spürbare Verbesserung vorliegen, wird die weitere Vorgehensweise besprochen und gegebenenfalls eine Überweisung zu einem mit der Praxis zusammen arbeitendem Therapeuten empfohlen, der auf diese Problematik spezialisiert ist.
Wie viel Zeit liegt zwischen den Behandlungen?
- In der Regel 2–4 Wochen. Dies kann aber immer durch den individuellen Befund des Patienten variieren. Bei akuten Beschwerden liegen die Behandlungen enger zusammen, bei chronischen Beschwerden sind die Intervalle größer.
Ist eine osteopathische Behandlung während der Schwangerschaft sinnvoll?
- Definitiv ja. Die während der Schwangerschaft oft auftretenden Rücken- und Kopfschmerzen können effektiv behandelt werden, sodass eine Schwangerschaft unter osteopathischer Kontrolle in Abständen von 3-5 Wochen ohne Beschwerden verlaufen sollte.
Wann kann ich mit meinem Kind zum ersten Mal zum Osteopathen?
- Sofort nach der Geburt kann/sollte eine Behandlung stattfinden, um eventuelle geburtstraumatische Fehlstellungen von Schädelknochen, Wirbeln oder Beckenknochen festzustellen und diese zu lösen, so dass das Kind sich optimal entwickeln kann und keine bleibenden Beeinträchtigungen zurückbleiben.